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Am 4. und 5. Mai 2024 findet auf drei Höfen rund um den Liebertwolkwitzer Markt (Markt 11, Markt 3 und AWO-Hof - Teichmannstraße 1b) wieder der schon traditionelle Maien-Markt der Hofgenossenschaft "Stiftsgut Liebertwolkwitz" statt. Wir werden dazu wieder ein buntes Programm aus historischem Handwerk und Kultur auf die Beine stellen. Lassen Sie sich überraschen.

Hier stellen wir zunächst die notwendigen Informationen für interessierte Händler (Marktordnung) zur Verfügung.

Marktordnung
für den Historischen Maien-Markt in Liebertwolkwitz 2024

§ 1     Marktveranstalter und Anliegen

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Die Hofgenossenschaft Stiftsgut Liebertwolkwitz eG, Alte Tauchaer Str.1, 04288 Leipzig, vertreten durch den Vorstand, veranstaltet alljährlich anlässlich der Erteilung der Marktgerechtigkeit an das Ackerbürgerstädtlein Liebertwolkwitz im Jahre 1679 einen Historischen Maien-Markt.

 

§ 2     Marktgegenstand

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Der Markt ist gemäß seinem Anliegen geprägt von der aktiven Darstellung historischen Gewerkes und Handels aus der Zeit des 17. bis Anfang des 20. Jahrhunderts.

Auf dem Markt dürfen nur Gewerke zur Schau gestellt, Aktionen aufgeführt und Waren angeboten werden, die eine Beziehung zur darzustellenden Zeit aufweisen.

Die Organisatoren bemühen sich, der Veranstaltungen ein möglichst authentisches Aussehen und Ambiente zu verleihen und erwarten dies auch von den Teilnehmern. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualität sämtlicher Akteure gelegt. Grundsätzlich soll jedwede Darstellung und Verkauf mit Aktionen verbunden sein, die die Besucher, insbesondere Kinder, einbinden.

In Zweifelsfällen entscheidet der Veranstalter über die Authentizität entsprechender Aktionen, Angebote und Sortimente.

 

§ 3     Marktbereich, Aktionsflächen, Demonstrations- und Verkaufsstände

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Der Marktbereich umfasst die Grundstücke Liebertwolkwitzer Markt 3 und 11.

Die einzelnen Aktionsflächen, Demonstrations- und Verkaufsstände sowie Lagerplätze, im Folgenden allgemein nur „Stände“ genannt, werden vom Veranstalter nach Anmeldung und erfolgter Genehmigung zugewiesen.

Es dürfen nur die vom Veranstalter zugelassenen, im Hinblick auf die Platzverhältnisse im Marktbereich zahlen- und größenmäßig beschränkten, sowie mit Rücksicht auf das historische Ortsbild und den Charakter des Marktes authentisch gestaltete Stände benutzt werden.

Das fliegende Anbieten von Waren ist gewünscht; bedarf aber der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Veranstalters und muss an einen Stand gebunden sein.

Das Vertauschen von Standplätzen, ihre Weitergabe und/oder Untervermietung an Dritte und die Aufnahme fremder Waren ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zugelassen.

Des Weiteren gilt für Stände aller Art:

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  • Neuzeitliche Waren dürfen nicht im Warenangebot erscheinen.

  • Technische Hilfsmittel und moderne Behältnisse (wie Kühlschränke, elektrische Beleuchtung, Geräte mit Motoren, Thermobehälter etc.), sofern sich ihr Gebrauch schon nicht vermeiden lässt, müssen dem Blick der Marktbesucher entzogen werden (Abdeckung durch Sackleinen, Schilfmatten, Weidengeflecht u. ä.).

  • Geräusche von elektrisch betriebenen Maschinen und Geräten sind zu vermeiden.

  • Das Abspielen von Tonträgern bedarf einer gesonderten Genehmigung des Veranstalters.

  • Der Aufbau von Partyzelten, Garten-Pavillons etc. auf dem Marktgelände ist, egal in welcher Farbe, unter keinen Umständen zulässig.

  • Die Beleuchtung erfolgt vorrangig mit Kerzen, Fackeln, Öllampen u. ä.; elektrische Beleuchtung mit Glühlampen geringer Leistung als Notbeleuchtung ist möglich, größere Lampen sollten abgehangen oder verkleidet werden; Lichterketten, Leuchtschläuche u. ä. sind nicht zulässig.

  • Der Gebrauch von Elektroöfen, Gasbrennern usw. bedarf einer gesonderten Genehmigung.

 

 

Die Anforderungen an eine hohe Authentizität gelten auch und insbesondere beim Verkauf von Speisen und Getränken:

  • Plastikartikel sind nicht zu verwenden.

  • Abfallbehälter sind zu kaschieren.

  • Auch im Speisenangebot gilt der o. g. Grundsatz historischer Authentizität: Pommes frites, Ketchup und Waren der Fast-Food-Küche haben hier nichts zu suchen.

  • Probleme im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen bzw. hygienischen Anforderungen gilt es, im Voraus mit dem Veranstalter zu klären.

Grundsätzlich sind entsprechende Gestattung, Gewerbescheine, Lebensmittelpass usw. vorzuweisen.

Die allgemeinen als auch die Brandschutzanforderungen der Stadt Leipzig (Brandschutzmerkblätter der Branddirektion) sind unbedingt einzuhalten. Dies gilt u. a. für das Vorhalten von Feuerlöschern, schwerentflammbare Materialien bzw. entsprechende Imprägnierung, Betrieb von Flüssiggasanlagen etc.

 

§ 4     Standgebühren

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Der Schwerpunkt der gesamten Veranstaltung liegt auf einer historisch authentischen und einvernehmlichen Durchführung. Zentraler Bestandteil dieses Konzeptes ist es, dass vom Veranstalter im Voraus keine festen Standgebühren erhoben werden.

Am Ende des Marktes entrichtet der Akteur eine umsatzbezogene Abgabe an den Veranstalter.

Mögliche Gage bzw. Aufwandsentschädigung werden separat vereinbart.

Für intensiv Energie und Wasser verbrauchende Stände (z. B. Gastro-Bereich) erfolgt eine entsprechende Abrechnung nach Absprache mit dem Veranstalter.

 

§ 5     Öffnungszeiten

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Sonnabend, den 4. Mai 2024                 von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Sonntag, den 5. Mai 2024                     von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

§ 6     Auf- und Abbau

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Der Aufbau und die Ausstattung der Aktionsstände etc. sind am ersten Tag bis 9:30 Uhr abzuschließen. Alle angebotenen Aktionen, Waren und Stände werden vom Veranstalter vor Eröffnung geprüft und zugelassen.

Der Abbau kann erst nach Beendigung des Marktes, am Sonntag nach 18:00 Uhr, erfolgen!

Nach Ende der Veranstaltung und nach dem Abbau ist der Standplatz besenrein zu verlassen.

Während der Öffnungszeiten dürfen sich keine Kraftfahrzeuge der Teilnehmer auf dem Marktbereich befinden. Fluchtwege und Zufahrt für Rettungskräfte sind frei zu halten!

 

§ 7     Marktteilnehmer

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Als Marktteilnehmer sind Händler, Darsteller und Akteure zugelassen, deren Angebot dem Gegenstand und der Zielsetzung des historischen Marktes entsprechen und die nachweisen können, dass sie eine vom Veranstalter zugelassene Genehmigung haben.

Alle Teilnehmer haben sich zeitgemäß zu kleiden und dies nach Möglichkeit durch berufsgebundenes Zubehör zu ergänzen. Bei der Wahl der Stoffe und Farben ist besondere Sorgfalt zu treffen. Dies gilt auch für passendes Schuhwerk. Im Zweifelsfall sind Holzschuhe oder dunkle Lederschuhe Turnschuhen vorzuziehen.

Zur Anmeldung beim Veranstalter sind entsprechende Fotos etc. vorzuweisen.

 

§ 8     Allgemeine Benutzungsbedingungen

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Der Besuch des Marktes sowie der Kauf und Verkauf auf diesem steht jedermann gleichermaßen im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften dieser Marktordnung frei.

Im Marktbereich sind die Störung der Ruhe und Ordnung durch ungebührliches Benehmen sowie Betteln und Hausieren verboten. Ausnahmen gelten für vom Veranstalter ausdrücklich engagierte Darsteller.

Die Teilnehmer sowie ihr Personal haben ihr Verhalten und den Zustand ihrer Verkaufsstände einschließlich der Aktionen und Waren so einzurichten, dass keine anderen Personen oder Sachen gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Für die Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. des Lebensmittelrechts, des Gaststättenrechts, des Straßenverkehrsrechts und der Unfallverhütungsvorschriften) sind die Standinhaber unmittelbar und allein verantwortlich, ebenso für die Reinhaltung ihrer Stände und der umgebenden Fläche.

Sammelbehälter für Abfälle etc. sind den allgemeinen Anforderungen gemäß aufzustellen und  entsprechend des Anliegens der Veranstaltung zu gestalten, d.h. z.B. keine Mülltonnen sondern große Weidenkörbe usw.  Die Abfälle sind nach Beendigung der Öffnungszeit vom Standinhaber mitzunehmen bzw. zu einem dazu bestimmten Sammelplatz zu bringen. Auch sonst ist auf Sauberkeit sowohl der teilnehmenden Personen als auch der Verkaufsplätze und der angebotenen Waren zu achten.

 

§ 9     Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Markt

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Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verhütung von Schäden an Personen und Sachen kann der Veranstalter die im Einzelfall notwendigen und auch über die Marktordnung hinausgehenden Maßnahmen anordnen. Teilnehmer, welche die Bestimmungen der Marktordnung nicht einhalten oder den Anordnungen im Einzelfall nicht Folge leisten, können mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme ausgeschlossen und aus dem Marktbereich verwiesen werden. Eine Erstattung der dem Teilnehmer evtl. entstandener Kosten ist ausgeschlossen.

Feuerstellen sind vorher anzumelden. Ihr Betreiben obliegt dem jeweiligen Akteur. Die Anforderungen an Gesundheits- und Brandschutz sind zu berücksichtigen.

Unsachgemäßes Verhalten (z. B. Führen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln, Pöbeln, Ruhestörung, Brechen des Marktfriedens und Nichtbeachten der Marktordnung) wird auf dem Markt nicht geduldet.

 

§ 10    Schadenshaftung

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Die Inhaber/Betreiber von Ständen haben für die zur Sicherung und zum Schutz ihrer Waren und Einrichtungen erforderlichen Maßnahmen selbst zu sorgen. Sämtliche Schäden, die an den von ihnen auf dem Markt eingebrachten oder sonst in ihrem Eigentum oder Besitz stehenden Sachen entstehen, sind ausschließlich von ihnen selbst zu tragen. Jede Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Wasser, Sturm, Hagelschlag oder sonstige Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze, ferner durch Diebstahl oder auf irgendeine andere Art hervorgerufen werden. Die Teilnehmer haften auch alleine ausschließlich für Schäden, die durch sie oder ihr Personal an dritten Personen oder deren Vermögen verursacht werden.

Durch den Veranstalter wird eine allgemeine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen.

 

§ 11    Anmeldungen

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Anmeldungen sind bis 05.04.2024 zu richten an:

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Hofgenossenschaft Stiftsgut Liebertwolkwitz eG, Alte Tauchaer Str.1, 04288 Leipzig

Die Anmeldungen haben auf voran stehende Anforderungen einzugehen, Stand, Aktionen usw. zu beschreiben und ggf. durch Fotos zu belegen.

 

 

Leipzig, den 05.03.2024

 

Hofgenossenschaft Stiftsgut Liebertwolkwitz eG

Der Vorstand

Die Marktordnung

zum Herunterladen.

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